Glossar Hörakustik & Hörgesundheit

Glossar Hörakustik & Hörgesundheit

Fachbegriffe aus der Hörakustik einfach erklärt von Akustik Nosch Freiburg.

Audiogramm

Das Audiogramm ist die grafische Darstellung der Hörschwelle einer Person. Es zeigt, ab welcher Lautstärke (in Dezibel, dB) Töne verschiedener Frequenzen (250–8000 Hz) noch gehört werden. Ein normales Gehör liegt bei 0–20 dB Hörschwelle. Aus dem Audiogramm wird die individuelle Hörgeräte-Anpassung abgeleitet.

Hörverlust (Schwerhörigkeit)

Hörverlust wird in Grad eingeteilt: geringgradig (20–40 dB), mittelgradig (40–60 dB), hochgradig (60–80 dB) und an Taubheit grenzend (80+ dB). Die häufigste Form ist die altersbedingte Schwerhörigkeit (Presbyakusis), bei der hohe Frequenzen zuerst nachlassen.

Hörtest (Audiometrie)

Der Hörtest (Tonaudiometrie) misst die Hörschwelle für verschiedene Tonfrequenzen. Der Patient sitzt in einem schallisolierten Raum und gibt per Knopfdruck an, wann er einen Ton hört. Der kostenlose Hörtest bei Akustik Nosch dauert ca. 20–30 Minuten und erfordert keine Arztüberweisung, aber einen Termin.

Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO)

HdO-Geräte tragen die gesamte Elektronik hinter der Ohrmuschel. Der Schall wird über einen dünnen Schlauch in den Gehörgang geleitet. HdO-Geräte sind robust, einfach zu bedienen und für alle Schwerhörigkeitsgrade geeignet. Moderne HdO-Geräte sind kaum größer als eine Büroklammer.

Ex-Hörer-Systeme (RIC/RITE)

Bei Ex-Hörer-Systemen sitzt der Lautsprecher (Receiver) direkt im Gehörgang, während die Elektronik hinter dem Ohr bleibt. Das ermöglicht einen natürlicheren Klang und ein kleineres Gehäuse als klassische HdO-Geräte.

Im-Ohr-Geräte (iO)

Im-Ohr-Geräte sitzen vollständig im Gehörgang und sind von außen kaum sichtbar. Die kleinste Form (CIC, Completely in Canal) ist nahezu unsichtbar. iO-Geräte nutzen die natürliche Ohrmuschel zur Schallbündelung und wirken sehr diskret. Geeignet für leichte bis mittlere Schwerhörigkeit, benötigen aber einen passend großen Gehörgang.

Kassenleistung & Festbetrag

Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen Hörgerätekosten bis zum Festbetrag (ca. 685–840 € je Ohr, Stand 2025). Basisgeräte, die dem Festbetrag entsprechen, sind für den Versicherten kostenfrei, bis auf die gesetzliche Zuzahlung. Für technisch hochwertigere Modelle (Bluetooth, KI-Lärmdifferenzierung oder Akku) gilt ein Eigenanteil. Akustik Nosch erklärt transparent, was die Kasse übernimmt.

Gehörschutz

Lärm über 85 dB(A) dauerhaft oder über 100 dB(A) kurzzeitig kann das Gehör dauerhaft schädigen. Gehörschutz dämpft den Schallpegel und schützt die Haarzellen im Innenohr. Akustik Nosch bietet individuell angepassten Gehörschutz (Otoplastik) für Berufs-, Musik und Freizeitanwendungen.

Akustik Nosch Freiburg
Bertoldstraße 2, 79098 Freiburg im Breisgau
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